Die E-Rechnungspflicht in Deutschland trat am 1. Januar 2025 in Kraft und brachte erhebliche Veränderungen für Unternehmen mit sich. Die neuen Vorgaben verpflichten Unternehmen dazu, Rechnungen ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format zu erstellen und zu versenden – Papierrechnungen und einfache PDFs reichen nicht mehr aus. Im ersten Schritt sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Diese Maßnahme ist Teil der Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung, die darauf abzielt, Verwaltungsprozesse effizienter, transparenter und einheitlicher zu gestalten. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann die Vorteile der E-Rechnung optimal nutzen und Bußgelder oder Verzögerungen vermeiden.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung müssen Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln, anstatt sie auf Papier oder als einfaches PDF per E-Mail zu versenden. Das entscheidende Merkmal einer E-Rechnung ist, dass sie strukturiert und maschinenlesbar ist, sodass sie von Buchhaltungs- und Steuerprüfungssystemen automatisch verarbeitet werden kann.
Erlaubte Formate:
XRechnung – Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird.
ZUGFeRD (EN 16931-konform) – Ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch ein PDF enthält.
Nicht mehr zulässig sind:
Rechnungen als reine PDFs ohne strukturierte Daten.
Gedruckte oder gescannte Rechnungen ohne elektronische Übertragungsmöglichkeit.
Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird.
Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird.
Rechnungen als reine PDFs ohne strukturierte Daten.
Gedruckte oder gescannte Rechnungen ohne elektronische Übertragungsmöglichkeit.
Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen, die B2B-Rechnungen ausstellen – unabhängig von ihrer Größe.
Das bedeutet:
Schrittweise Einführung:
Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Mit der neuen gesetzlichen Regelung müssen Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln, anstatt sie auf Papier oder als einfaches PDF per E-Mail zu versenden. Das entscheidende Merkmal einer E-Rechnung ist, dass sie strukturiert und maschinenlesbar ist, sodass sie von Buchhaltungs- und Steuerprüfungssystemen automatisch verarbeitet werden kann.
Erlaubte Formate:
XRechnung – Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird.
ZUGFeRD (EN 16931-konform) – Ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch ein PDF enthält.
Nicht mehr zulässig sind:
Rechnungen als reine PDFs ohne strukturierte Daten.
Gedruckte oder gescannte Rechnungen ohne elektronische Übertragungsmöglichkeit.
Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird.
Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird.
Rechnungen als reine PDFs ohne strukturierte Daten.
Gedruckte oder gescannte Rechnungen ohne elektronische Übertragungsmöglichkeit.
Unternehmen dürfen E-Rechnungen ausstellen, müssen es aber noch nicht zwingend. Papierrechnungen und andere elektronische Formate (z.B. PDF) sind weiterhin zulässig, allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers.
Papierrechnungen und PDF-Rechnungen dürfen für B2B-Umsätze weiterhin versendet werden.
Die Pflicht zur ausschließlichen Ausstellung und zum Versand von E-Rechnungen im strukturierten Format (z.B. XRechnung, ZUGFeRD 2.x) gilt grundsätzlich für alle Unternehmen. Nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro dürfen noch bis Ende 2027 Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen versenden.
Alle Unternehmen müssen ausschließlich E-Rechnungen im vorgeschriebenen strukturierten Format versenden, unabhängig vom Umsatz
Um die geforderten Umstellungen rechtzeitig veranlassen zu können, sollten Unternehmen frühzeitig folgende Schritte einleiten:
Bestehende Buchhaltungsprozesse prüfen – Werden aktuell noch Papierrechnungen oder einfache PDFs genutzt?
E-Rechnung kompatible Software implementieren, die ZUGFeRD & XRechnung unterstützt.
Sicherstellen, dass DATEV- oder ERP-Systeme die neuen Rechnungsformate verarbeiten können.
Mitarbeiter und Buchhaltungsteams schulen, um die neuen Prozesse effizient zu nutzen.
Schnittstellen zu Steuerberatern und Partnern klären, um eine nahtlose Integration zu gewährleisten.
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