Die E-Rechnungspflicht
seit dem 01.01.2025

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland trat am 1. Januar 2025 in Kraft und brachte erhebliche Veränderungen für Unternehmen mit sich. Die neuen Vorgaben verpflichten Unternehmen dazu, Rechnungen ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format zu erstellen und zu versenden – Papierrechnungen und einfache PDFs reichen nicht mehr aus. Im ersten Schritt sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Diese Maßnahme ist Teil der Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung, die darauf abzielt, Verwaltungsprozesse effizienter, transparenter und einheitlicher zu gestalten. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann die Vorteile der E-Rechnung optimal nutzen und Bußgelder oder Verzögerungen vermeiden.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?

Mit der neuen gesetzlichen Regelung müssen Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln, anstatt sie auf Papier oder als einfaches PDF per E-Mail zu versenden. Das entscheidende Merkmal einer E-Rechnung ist, dass sie strukturiert und maschinenlesbar ist, sodass sie von Buchhaltungs- und Steuerprüfungssystemen automatisch verarbeitet werden kann.

Erlaubte Formate:
XRechnung – Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird. ZUGFeRD (EN 16931-konform) – Ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch ein PDF enthält.

Nicht mehr zulässig sind:
Rechnungen als reine PDFs ohne strukturierte Daten. Gedruckte oder gescannte Rechnungen ohne elektronische Übertragungsmöglichkeit.

Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen, die B2B-Rechnungen ausstellen – unabhängig von ihrer Größe.

Das bedeutet:

  • Alle Unternehmen und Selbstständige, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen.
  • Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten (Bund, Länder, Kommunen).
  • Steuerberater und Buchhaltungsdienstleister, die Rechnungen für Mandanten verwalten.

Schrittweise Einführung:

  • Ab 2025 gilt die Pflicht für alle Unternehmen, die mit öffentlichen Stellen zusammenarbeiten.
  • Ab 2026 wird die Regelung voraussichtlich auf alle B2B-Transaktionen ausgeweitet.
Vorteile der
E-Rechnungspflicht

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?

Mit der neuen gesetzlichen Regelung müssen Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln, anstatt sie auf Papier oder als einfaches PDF per E-Mail zu versenden. Das entscheidende Merkmal einer E-Rechnung ist, dass sie strukturiert und maschinenlesbar ist, sodass sie von Buchhaltungs- und Steuerprüfungssystemen automatisch verarbeitet werden kann. Erlaubte Formate: XRechnung – Ein standardisiertes XML-Format, das bereits für Rechnungen an Behörden verwendet wird. ZUGFeRD (EN 16931-konform) – Ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch ein PDF enthält. Nicht mehr zulässig sind:

Rechnungen als reine PDFs ohne strukturierte Daten. Gedruckte oder gescannte Rechnungen ohne elektronische Übertragungsmöglichkeit.

Welche Fristen gelten bei den gesetzlichen Regelungen?
Welche Schritte sollten bedacht werden?

Um die geforderten Umstellungen rechtzeitig veranlassen zu können, sollten Unternehmen frühzeitig folgende Schritte einleiten: